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   AG Erding, 16.11.2023 - 102 C 6763/23   

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AG Erding, 16.11.2023 - 102 C 6763/23 (https://dejure.org/2023,45666)
AG Erding, Entscheidung vom 16.11.2023 - 102 C 6763/23 (https://dejure.org/2023,45666)
AG Erding, Entscheidung vom 16. November 2023 - 102 C 6763/23 (https://dejure.org/2023,45666)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Unangemessene Benachteiligung, Rechtswahlklausel, Luftverkehrsteuer, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Beförderungsvertrag, Beförderungsbedingungen, Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsmißbrauch, Unwirksamkeit, Gebührenerstattung, ...

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  • BGH, 01.08.2023 - X ZR 118/22

    Erstattung des Beförderungsentgelts für einen gebuchten, aber nicht angetretenen

    Auszug aus AG Erding, 16.11.2023 - 102 C 6763/23
    Sinn und Zweck ist es aber nicht, dem Unternehmer so einen finanziellen Vorteil aufgrund der Kündigung zu verschaffen, vgl. BGH, Urteil vom 01.08.2023 - X ZR 118/22.
  • BGH, 12.07.2007 - VII ZR 154/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Vergütung auf erbrachte Leistungen

    Auszug aus AG Erding, 16.11.2023 - 102 C 6763/23
    Zu diesem Interessenausgleich gehört es, den Unternehmer vor Nachteilen aufgrund der Kündigung zu bewahren (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - VII ZR 154/06, NJW 2007, 3423 Rn. 18).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus AG Erding, 16.11.2023 - 102 C 6763/23
    Ein derartiger Kettenverweis von einer Regelung zur Ausnahme, zu einem gesonderten Definitionsabschnitt zu einem erst gesondert zu recherchierenden Normtext ist nicht klar und verständlich, sondern intransparent und irreführend (vgl. zu Kaskadenverweisen in Belehrungen gegenüber Verbrauchern: BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, NJW 2021, 307, Rn. 13 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 26.3.2020 - C-66/19, NJW 2020, 1423. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Beklagte für bestimmte Ansprüche nach der VO (EG) 261/2004 an völlig anderer Stelle ihrer AGB in Ziffer 15.5 erneut unter Verwendung unzureichender Abkürzungen und Verweisungen auf die maßgeblichen Rechtsvorschriften hinweist und dem Vertragspartner damit auch redaktionell unübersichtlich darstellt, welche Rechtsvorschriften in welchem Fall anwendbar sein sollen.
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus AG Erding, 16.11.2023 - 102 C 6763/23
    Ein derartiger Kettenverweis von einer Regelung zur Ausnahme, zu einem gesonderten Definitionsabschnitt zu einem erst gesondert zu recherchierenden Normtext ist nicht klar und verständlich, sondern intransparent und irreführend (vgl. zu Kaskadenverweisen in Belehrungen gegenüber Verbrauchern: BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, NJW 2021, 307, Rn. 13 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 26.3.2020 - C-66/19, NJW 2020, 1423. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Beklagte für bestimmte Ansprüche nach der VO (EG) 261/2004 an völlig anderer Stelle ihrer AGB in Ziffer 15.5 erneut unter Verwendung unzureichender Abkürzungen und Verweisungen auf die maßgeblichen Rechtsvorschriften hinweist und dem Vertragspartner damit auch redaktionell unübersichtlich darstellt, welche Rechtsvorschriften in welchem Fall anwendbar sein sollen.
  • EuGH, 28.07.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus AG Erding, 16.11.2023 - 102 C 6763/23
    Dabei wurde vom AG Königs Wusterhausen zutreffend ausgeführt: Eine Rechtswahlklausel darf nicht gegen die Mindestvorgaben nach Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 der Klausel-RL verstoßen und muss in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls den Anforderungen an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz bei der Beurteilung durch ein nationales Gericht genügen, vgl. EuGH, Urteil vom 28.07.2016 - C-191/15, NJW 2016, 2727 und OLG Köln, Beschluss vom 29.01.2021 - 9 U 184/20, NZV 2021, 196.
  • BGH, 20.03.2018 - X ZR 25/17

    Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

    Auszug aus AG Erding, 16.11.2023 - 102 C 6763/23
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 20.03.2018, X ZR 25/17, NJW 2018, 2039 einen Kündigungsausschluss durch AGB im Rahmen des Luftbeförderungsvertrages grundsätzlich gebilligt.
  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 97/14

    Luftfahrtunternehmen dürfen Zahlung des Flugpreises bei Buchung verlangen

    Auszug aus AG Erding, 16.11.2023 - 102 C 6763/23
    Bei dem vorliegend geschlossenen Vertrag über eine Personenluftbeförderung handelt es sich um einen Werkvertrag (BGH, Urteil vom 16.02.2016, X ZR 97/14).
  • OLG Köln, 29.01.2021 - 9 U 184/20

    Auskunftsanspruch auf Offenlegung von Steuern und Gebühren für nicht angetretene

    Auszug aus AG Erding, 16.11.2023 - 102 C 6763/23
    Dabei wurde vom AG Königs Wusterhausen zutreffend ausgeführt: Eine Rechtswahlklausel darf nicht gegen die Mindestvorgaben nach Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 der Klausel-RL verstoßen und muss in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls den Anforderungen an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz bei der Beurteilung durch ein nationales Gericht genügen, vgl. EuGH, Urteil vom 28.07.2016 - C-191/15, NJW 2016, 2727 und OLG Köln, Beschluss vom 29.01.2021 - 9 U 184/20, NZV 2021, 196.
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